Ja, gerade jetzt macht genau das Sinn so Dr. Thomas Pforr, denn nun haben die Anleger dann auch Gewissheit, das es mit beiden Unternehmen wirtschaftlich nicht weitergeht, sondern die Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nun abgewickelt werden werden. Natürlich kommen jetzt viele wichtige Frage auf die Anleger zu. Fragen in denen die Anleger rechtlich fundierte Antworten brauchen.

Da bietet die Interessengemeinschaft PIM Gold aus meiner Sicht, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr eine ideale Plattform um diese Fragen der Anleger zu erklären, und da wo es dann möglicherweise erforderlich sein wird auch rechtlichen Beistand zu leisten.

Man muss nicht immer sofort und bei allen Fragen einen Rechtsanwalt beauftragen, sondern kann den wesentlich preiswerteren Weg eben über solch eine IG gehen, in der man dann aber eben auch Kräfte bündeln kann um ein Gegengewicht zum Insolvenzverwalter zu haben, der erfahrungsgemäß entweder Gelder nicht herausgeben will bzw. dann noch Gelder von den Anlegern zurückhaben will.

In solchen Situationen kann man sich dann aber auch nur noch mit einem in der Sache erfahrenen Rechtsanwalt aus dem Bereich Bank und Kapitalmarktrecht gegenüber dem Insolvenzverwalter, zur Wehr setzen. Wir werden dann auch versuchen über die IG einen Platz im vorläufigen Gläubigerausschuss zu bekommen, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr.

Natürlich istd er gesamte Vorgang eine «traurige Geschichte» wo man möglicherweise erst in jahrend ann erfahren wird, was da wirklich in den Unternehmen PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH passiert ist, ob es geplanter Betrug war, oder ob das Unternehmen seine an die Anleger gemachten vertraglichen Zusagen einfach nicht mehr einhalten konnte. Derzeit wissen wir nur, das die Kriminalpolizei in Offenbach einen eigenen Sachbearbeiter abgestellt hat, um alle Anleger des Unternehmens mit einem Fragebogen anzuschreiben.

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